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Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren für das Schuljahr 2026/2027

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, werden im gleichen Jahr schulpflichtig.

Die Eltern können ab sofort ihr schulpflichtiges Kind bei der örtlich zuständigen Schule anmelden. Welche Grundschule für den Wohnsitz des Kindes zuständig ist, erfahren Sie aus der Schulbezirkssatzung, die ebenfalls durch den Schulträger (z.B. über das Amtsblatt) öffentlich bekannt gemacht wird. Sorgeberechtigte können das Anmeldeformular unter https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren aufrufen und digital ausfüllen. Eltern können dort nicht nur alle erforderlichen Angaben zur Schulanmeldung digital übermitteln, sondern auch einen passenden Termin für das Schulaufnahmegespräch auswählen. Alternativ steht das Anmeldeformular auch als Download in der Formularbox auf unserer Homepage zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular kann anschließend per E-Mail, postalisch oder persönlich im Sekretariat eingereicht werden.

 

 

Ü1

Herzlich willkommen auf der 

Homepage der 

Lilien-Grundschule Altdöbern

Das Schulsystem in Brandenburg

Das Brandenburgische Schulgesetz unterscheidet zwischen folgenden Schulformen: Grundschule, Oberschule, Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, Gymnasium, Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule, Fachschule, berufliches Gymnasium sowie sonderpädagogische Förderung. Diese können jeweils angeklickt werden, um weitere Informationen zu erhalten.

 

Dokument von: Bildungsserver Berlin-Brandenburg

 

Fach, Sachgebiet

Schlagwörter

Brandenburg, Abschluss, Allgemein bildende Schule, Berufsbildendes Schulwesen, Schulform, Schulsystem, Übersicht