Hausordnung

Für ein gutes Zusammenleben in der Lilien Grundschule und Hort Altdöbern gilt folgende Hausordnung:

  1. Höflichkeit und Respekt
    a) Wir gehen freundlich und höflich miteinander um (Mitschüler, Lehrer, Erzieher, Schulpersonal, Reinigungskräfte, Küchenpersonal, Eltern)
    b) Wir möchten keine Form der Gewalt in Schul- und Hortzeit(  kein Schlagen, Treten, Beißen, Kneifen, Schubsen, Anbrüllen, Auslachen, Schimpfwörter benutzen…)

  2. Verhalten im Haus
    a) Kinder, die den Frühhort besuchen (ab 6.00 Uhr bis 7.30 Uhr) haben die Pflicht, sich beim Erzieher zu melden und bleiben in dieser Zeit im Hortbereich.
    b) Zum Betreten und Verlassen der Schule wird der Haupt- bzw. Hintereingang benutzt.
    c) Die Toiletten verlassen wir sauber.
    d) Das Mittagessen nehmen wir gemeinsam mit den Kindern der Klassenstufe ein.
    e) Wir benutzen alle Räume ( Schule und Hort) den Regeln entsprechend.
    f) Hausschuhpflicht besteht ganzjährig im Hort; im Winterhalbjahr in der Schule.
  1. Verhalten in der Schulzeit
    3.1 In der Unterrichtszeit
    a) Ich erscheine pünktlich um 7.40 Uhr zum Morgenkreis.
    b) Ich gehe langsam und leise.
    c) Ich verlasse den Klassenraum mit Beginn der Frühstückspause bzw. Mittagsbandes.
    d) Der Flurdienst jeder Klasse kontrolliert die Ordnung der Sachen und Schuhe.
    e) Ich halte mich an die Klassenregeln.
    f) Ich störe andere nicht beim Lernen.
    g) Ich arbeite aufmerksam mit.
    h) Ich gehe mit den Arbeitsmaterialien sorgfältig um und räume ordentlich auf.
    i) Nach dem Unterricht bzw. der AG verlasse ich sofort das Schulgelände bzw. begebe mich in den Hortbereich.

Daraus folgt. Bei wiederholtem Stören des Unterrichts ist der Fachlehrer dazu berechtigt, den Schüler unter Aufsicht vom Unterricht auszuschließen und diese Stunde als Fehlstunde zu werten.
       3.2 In den Pausen
      
a) Zu den Pausen verlassen wir das Schulhaus zügig.
       b) Wir nutzen die Pausen zur Erholung und Vorbereitung auf den Unterricht.
       c) Zu Beginn der neuen Stunde liegen meine Arbeitsmaterialien bereit.
       d) Wir befolgen die Anweisung der Aufsicht ( Lehrer, Erzieher)
       e) Streitschlichter der Klassen 4 bis 6 und Schüler der 5. bzw. 6. Klasse helfen verantwortungsvoll bei der Aufsicht.
       f) Wird die Hofpause abgeklingelt, begeben wir uns ruhig in die Räume der nächsten Unterrichtsstunde.
       g) In der Hofpause werden nur die Toiletten im Erdgeschoss benutzt.

  1. Verhalten in der Hortzeit
    a) Wenn wir in den Hort kommen, melden wir uns bei dem/der Stammerzieher/in an. Verlassen wir den Hort, melden wir uns ab. Dabei denken wir an den Eintrag der Uhrzeit in die Wochenliste.
    b) Jedes Kind und jede/r Erzieherin/Erzieher befestigt seine/ihre Klammer am Klammerhaus, damit man sieht, wo jeder sich gerade befindet.
    c) Wir gehen sorgsam mit Spiel- und Beschäftigungsmaterialien um.
    d) Nach dem Spiel, egal wo und womit, räumt jeder auf.
    e) Wir essen und trinken in den Fluren oder im Speiseraum.
    f) Mappen, Jacken, Sportsachen etc. bringen wir nach Unterrichtsende zum jeweiligen Garderobenplatz der Stammgruppe.
    g) Wir gehen nur mit einer/em Erzieherin/Erzieher in den Schulgarten.
    h) Mit Steinen, Holzstöcken oder Sand zu werfen, zu kicken , zu schlagen, ist verboten.
  1. Weitere Regelungen
    a) Wir benutzen kein Handy während der Schul-/Hortzeit. Ausnahme: Unter Kontrolle des Lehrers zur Nutzung im Unterricht.
    b) Wertgegenstände und Spielzeuge bringen wir nicht mit zur Schule bzw. Hort. Für den Hort gelten besondere Absprachen in der Ferienzeit. Für Wertgegenstände (z.B. Handy ...-) besteht kein Versicherungsschutz. Lehrer und Erzieher sind berechtigt, Kontrollen durchzuführen und informieren bei Zuwiderhandlungen die Eltern.
    c) Jede Klasse reinigt ihr Pflegeobjekt.
    d) Die Fahrräder werden auf dem Schulgelände (Ständer bei Sportplatz) abgestellt. Wir kennen die Fahrradbenutzungsordnung und halten diese ein.
    e) Im gesamten Gelände herrscht Rauch- und Alkoholverbot!

Daraus folgt: Die Schulkonferenz bzw. die Schulleiterin und die Hortleiterin haben das Recht, bei Verstößen Wiedergutmachungsleistungen (Reinigungsarbeiten, Schadensbehebungen, Ersatzforderung, Einsätze an Schulanlagen usw.) anzuordnen.

Anke Hoffmann                                            

Schulleiterin                                            Hortteam